Brutto-Netto-Rechner — Sozialversicherungsbeiträge 2026
Berechnen Sie Ihre gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) für 2026.
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- Bruttogehalt
- 3.000,00 €
- Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- -279,00 €
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- -39,00 €
- Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- -262,50 €
- Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- -57,00 €
- Sozialversicherung gesamt
- -637,50 €
Sozialversicherungsbeiträge 2026 im Überblick
| Versicherung | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatz | Hälfte |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | variiert |
Die Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 €/Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung,5.812,50 €/Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.
Dieser Rechner liefert nur allgemeine Schätzungen und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen. Die Werte zum Mindestlohn und zu den Sozialversicherungsbeiträgen stammen aus offiziellen Quellen für das jeweils angegebene Jahr.
Häufig gestellte Fragen
Was zeigt der Brutto-Netto-Rechner?
Dieser Rechner zeigt die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) für 2026. Die Lohnsteuer ist noch nicht enthalten.
Warum fehlt die Lohnsteuer im Ergebnis?
Die Berechnung der Lohnsteuer nach § 32a EStG erfordert die offizielle Tarifformel des BMF, die für 2026 noch verifiziert wird. Das Ergebnis zeigt den Betrag vor Abzug der Lohnsteuer.
Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag 2026?
Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,6 %, davon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte (9,3 %). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 8.450 € monatlich (West).
Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 ca. 2,9 %. Der genaue Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse ab.